
Ausländerausweis
- Niederlassungsbewilligung / C-Ausweis
- Jahresaufenthaltsbewilligung / B-Ausweis
- Kurzaufenthaltsbewilligung / L-Bewilligung
- Grenzgängerbewilligung / G-Bewilligung
- Ausweis für vorläufig Aufgenommene / F-Bewilligung
- Ausweis für Asylsuchende / N-Bewilligung
Verlängerungen:
- Verfallsanzeigen für die B und C-Bewilligungen werden den Bewilligungsbesitzern ca. 10 Wochen vor Ablauf direkt durch das Bundesamt für Migration (BFM) zugestellt.
- Formulare müssen vollständig ausgefüllt inkl. Ausländerausweis und Kopie des gültigen Reisepasses der Einwohnerkontrolle abgegeben oder zugestellt werden.
- Für die Verlängerung der L-Bewilligung wird ein aktueller Arbeitsvertrag oder eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung benötigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 866 11 50 | Kontaktformular |