Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse

2. Juli 2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden und die Gemeindeordnung werden die Versammlungsbeschlüsse vom 25. Juni 2026 veröffentlicht: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025 - Genehmigung; 2. Informationen des Gemeinderates - Kenntnisnahme; 3.1 Rechenschaftsbericht 2025 - Kenntnisnahme; 3.2 Jahresrechnung 2025 - Genehmigung; 4.1 Kreditabrechnung Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Bad Säckingen (Anteil Sisseln) - Genehmigung; 4.2 Kreditabrechnung Bau eines Pumptracks mit Skatepark - Genehmigung; 5. Verpflichtungskredit von CHF 160'000 für den Ersatz der Mittel- und der Niederspannungsschaltanlage in der Trafostation Lehmgrube - Genehmigung; 6. Verpflichtungskredit von CHF 25'000 für die Aufnahme und Auswertung der Versicherungsanlagen - Genehmigung 7.1 Einbürgerung Gashi Jeton mit Tochter Gashi Dua - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; 7.2 Einbürgerung Lashgari Davoud und Hassanzade Manijeh mit Töchtern Lashgari Diana und Lashgari Dorina - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; 7.3 Einbürgerung Lerner-Funk Joschua und Lerner Elena mit Sohn Lerner Ilay Janosch - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; 7.4 Einbürgerung Wischnowski Viviana - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; 8. Verleihung des Ehrenbürgerrechts an alt Gemeindeammann Wilfried Käser - Zustimmung. Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen Traktanden 7.1 bis 7.4 und 8, unterstehen dem fakultativen Referendum. Gegen die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse kann von einem Viertel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz bzw. § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung). Ablauf der Referendumsfrist: 3. August 2026. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.