Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April 2026 bis zum 31. Oktober 2026 zu verzichten. Dies gilt auch für Hunde. Die Landwirte danken Ihnen dafür.