Öffentliche Auflage Teiländerung Gestaltungsplan «Rhyblick II»

5. Februar 2026

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 6. Februar 2026 bis 9. März 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung auf oder können auf der Webseite der Gemeinde www.sisseln.ch eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
2025.03.14 Abschliessender Vorprüfungsbericht_BVUARE.25.5 (PDF, 164 kB) Download 0 2025.03.14 Abschliessender Vorprüfungsbericht_BVUARE.25.5
2026.01.19 Teiländerung Gestaltungsplan Rhyblick II - Mitwirkungsbericht (unterzeichnet) (PDF, 603 kB) Download 1 2026.01.19 Teiländerung Gestaltungsplan Rhyblick II - Mitwirkungsbericht (unterzeichnet)
2026.02.06 Planungsbericht Rhyblick (PDF, 1.84 MB) Download 2 2026.02.06 Planungsbericht Rhyblick
2026.02.06 Sondernutzungsvorschriften (PDF, 219 kB) Download 3 2026.02.06 Sondernutzungsvorschriften