Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse

2. Juli 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden und die Gemeindeordnung werden die Versammlungsbeschlüsse vom 26. Juni 2025 veröffentlicht:

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 - Genehmigung;
2. Informationen des Gemeinderates - Kenntnisnahme;
3.1 Rechenschaftsbericht 2024 - Kenntnisnahme; 3.2 Jahresrechnung 2024 - Genehmigung; 4.1 Kreditabrechnung „Entwicklungsschwerpunkt Sisslerfeld“ - Genehmigung;
4.2 Kreditabrechnung „Beschaffung eines neues Messsystems (Smart Meter)“ - Genehmigung;
4.3 Kreditabrechnung «Beschaffung eines Pionierfahrzeuges der Feuerwehr» - Genehmigung; 5. Neufestlegung der Gemeinderatsentschädigung für die Amtsperiode 2026/2029 - Genehmigung;
6. Einbürgerung Bühler Silvia Theresia - Zusicherung des Gemeindebürgerrechts;
7. Zusatzkredit von CHF 50'000.00 für die Erneuerung der Regulierung Heizzentrale und Lüftung Turnhalle - Genehmigung;
8. Verpflichtungskredit von CHF 380'000.00 für die Modernisierung, Bistrogestaltung und Instandhaltung des Hallenbades Sissila - Genehmigung;
9. Verpflichtungskredit von CHF 70'000.00 für den Abbruch des Einfamilienhauses Nr. 130 mit Schopf Nr. 131 auf Parzelle Nr. 1163 der Einwohnergemeinde Sisseln und die Erstellung von provisorischen Parkplätzen - Genehmigung;
10. Verpflichtungskredit von CHF 2'300'000.00 für den Ausbau der Wasserversorgung Sisseln mit Verträgen - Genehmigung;
11. Verpflichtungskredit von CHF 250'000.00 für das Erstellen einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle Sisseln und die Anschaffung eines Batteriespeichersystems mit Notstromumschaltung - Genehmigung;
12. Verpflichtungskredit von CHF 185'000.00 für das Erstellen einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hallenbades Sissila - Genehmigung.

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausgenommen Traktandum 6 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts mit abschliessender Beschlussfassung) unterstehen dem fakultativen Referendum. Gegen die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse kann von einem Viertel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Publikation, schriftlich verlangt werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz bzw. § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung). Ablauf der Referendumsfrist: Freitag, 1. August 2025. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.