
Abgabe der Steuererklärung und Mahngebühren
In den vergangenen Wochen wurde Ihnen die Steuererklärung 2024 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2024 beträgt Fr. 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits Fr. 50.00 kosten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2025. Für Fristerstreckungen finden Sie im Online-Schalter der Homepage der Gemeinde Sisseln den entsprechenden Link. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung.