
Hinweis Baugesuchsauflage in Stein
Der Einspracheperimeter des folgenden Baugesuches berührt das Gemeindegebiet von Sisseln:
Baugesuchsnummer: 2024/49; Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, Postfach, 4002 Basel; Grundeigentümer: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: AXIANS Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: SNOV/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) für Swisscom (Schweiz) AG; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich.
Die öffentliche Auflage findet vom 19.12.2024 bis 30.01.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.