Betreibungsbegehren

Sie können offene geschuldete Beträge auf dem Rechtsweg einfordern, dazu füllen Sie das Betreibungsbegehren aus. Das Betreibungsbegehren wird an der Wohnsitzgemeinde des Schuldners eingereicht. Sie erhalten einen Zahlungsbefehl, den Sie mit dem Fortsetzungsbegehren weiterziehen können. Es erfolgt die Pfändung.

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