Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat Sisseln erliess aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit und Hitze am 24. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet Sisseln. Die gemeinderätliche Verfügung wurde per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, durch die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales betreffend ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ersetzt. Das Feuern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot |
| 20260727_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 1 | 20260727_Merkblatt_Stufe 5 |