Verkehrsbeschränkung Friedweg

17. September 2025

Der Friedweg ist eine Sackgasse. Leider kommt es immer wieder vor, dass Lastwagen über den Friedweg an die Bodenackerstrasse zufahren wollen. Für grosse Fahrzeuge besteht kein Platz zum Wenden, was zu gefährlichen Situationen führt.

 

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat am 25. August 2025 für den Friedweg folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

 

  • Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatztafeln «ausgenommen Zubringerdienst Friedweg sowie Land- und Forstwirtschaft» und «keine Zufahrt Bodenackerstrasse»

 

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 18. September 2025 bis 17. Oktober 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.