Betreibungsregisterauszug

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsauszug über sich selbst zu erhalten:
  • Sie können den Auszug persönlich am Schalter während den Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Ausweis wie zum Beispiel die Identitätskarte, den Pass oder den Führerausweis. Der Auszug kostet Fr. 17.00 und ist bar zu bezahlen.
  • Sie können den Auszug schriftlich anfordern. Dazu benötigen wir einen Antrag mit Unterschrift, eine Kopie eines amtlichen Ausweises und Fr. 18.00 welche Sie vorgängig auf das Postkonto (IBAN CH24 0900 0000 5001 6624 6) des Betreibungsamtes Sisseln überweisen. Wir senden Ihnen den Auszug danach postwendend zu.
  • Sie können eine volljährige Person bevollmächtigen, bei uns einen Auszug abzuholen. Diese Person hat sich auszuweisen. Der Auszug kostet Fr. 17.00 und ist bar zu bezahlen. Es werden keine telefonische Auskünfte aus dem Betreibungsregister erteilt.
Wir empfehlen, Betreibungsregisterauszüge direkt beim Betreibungsamt zu beziehen und nicht über Drittanbieter erstellen zu lassen, da bei Bestellungen über Drittanbieter zusätzlich Kosten erhoben werden.

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