Betreibungsbegehren ausfüllen

Das Betreibungsbegehren
Jede Betreibung beginnt mit einem Betreibungsbegehren eines Gläubigers oder dessen Vertreters. Die Person, die das Begehren stellt muss handlungsfähig sein. Das Begehren kann jederzeit schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beim Betreibungsamt gestellt werden. Hier für kann das Formular "Betreibungsbegehren" verwendet werden. Mit dem Betreibungsbegehren fordert der Gläubiger das Betreibungsamt auf, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zuzustellen. Es hat die zivilrechtliche Wirkung der Unterbrechung der Verjährung. Gemäss Art. 67 SchKG muss das Betreibungsbegehren mindestens enthalten:
  • Vollständige und eindeutige Adresse des Schuldners und gegebenenfalls seines gesetzlichen Vertreters.
  • Vollständige Adresse (Name, Wohnort) des Gläubigers und seines allfälligen Bevollmächtigten
  • Genaue Forderungssumme in Schweizerfranken.
  • Zinssatz und Tag, ab welchem ein allfälliger Zins gefordert wird.
  • Forderungsurkunde und deren Datum, oder Grund der Forderung.
  • Datum und Unterschrift des Gläubigers oder des Vertreters.
  • Das Betreibungsbegehren für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen (Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen).


  • Für einzelne Betreibungsarten gibt es spezielle Bestimmungen über den Betreibungsort. Auskünfte diesbezüglich erhalten Sie beim Betreibungsamt. Massgebend ist der tatsächliche Aufenthaltsort mit dem Lebensmittelpunkt des Schuldners (z.B. Familie, Haushalt, Übernachtung). Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle (Hinterlegung des Ausweises) allein genügt nicht. Es ist Sache des Gläubigers, den Wohnort des Schuldners abzuklären.
  • Es ist ein Kostenvorschuss zu leisten.
  • Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass Eingaben im Betreibungs- oder Konkursverfahren weder per Fax noch per E-Mail gemacht werden können. Alle Formulare müssen in Papierform und mit der Unterschrift versehen eingereicht werden!

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