Wahlbüro

Die Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (AktuarIn) das Wahlbüro. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

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Schulhausstrasse 7
4334 Sisseln
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