Hundekontrolle

Ersthundehalter/innen müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung des ersten Hundes zuerst auf der Abteilung Finanzen als Hundehalter/in bei AMICUS registrieren lassen; ebenso Hundehalter/innen die aus dem Ausland zuziehen. Das Login und das Passwort für AMICUS werden Ihnen danach schriftlich zugestellt.
Weitere Informationen zur neuen Heimtierdatenbank AMICUS finden Sie unter:
www.amicus.ch

Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund spätestens im Alter von 3 Monaten mit einem Chip kennzeichnen lassen und ihn innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme auf der Abteilung Finanzen anmelden. Dazu wird eine Kopie des Heimtierausweises benötigt.

Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen seit der Einfuhr durch einen Tierarzt/eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung dieser Hunde auf AMICUS muss danach durch den Tierarzt/die Tierärztin (mit der Microchip- oder der Tätowierungsnummer aus dem Ausland) innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Hundehalter/innen sind gebeten, Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod ihres Hundes innert 10 Tagen auf der Abteilung Finanzen sowie bei AMICUS direkt zu melden.

Umzüge und Änderungen von Personendaten müssen direkt der Abteilung Finanzen gemeldet werden.

Die Rechnungen für die Hundetaxen werden jeweils im Mai verschickt.

Wir danken allen Hundebesitzern für ihre Mithilfe.

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