Adressanfragen

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

Ein Gesuch um Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Dritte muss schriftlich erfolgen und hat einen gültigen Interessennachweis zu enthalten. Bitte beachten Sie, dass das Interesse durch die Einwohnerdienste geprüft wird.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte