Der Wegzug ins Ausland muss
persönlich am Schalter beim Einwohnerdienst erfolgen. Zudem ist eine vorgängige Meldung an das Steueramt notwendig.
Bei Schweizer Staantsangehörige
- persönliche Vorsprache
- amtlicher Ausweis zur Identifikation
Bei Ausländische Staatsangehörige
- persönliche Vorsprache
- Ausländerausweis zur Identifikation
-
Fragebogen und Vollmacht müssen dem Steueramt, vor der Abmeldung ins Ausland, vollständig ausgefüllt eingereicht werden.