Wegzug ins Ausland

Der Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter beim Einwohnerdienst erfolgen. Zudem ist eine vorgängige Meldung an das Steueramt notwendig.

Bei Schweizer Staantsangehörige
  • persönliche Vorsprache
  • amtlicher Ausweis zur Identifikation

Bei Ausländische Staatsangehörige
  • persönliche Vorsprache
  • Ausländerausweis zur Identifikation

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Fragebogen und Vollmacht müssen dem Steueramt, vor der Abmeldung ins Ausland, vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

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