Wegzug ins Ausland
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Der Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter beim Einwohnerdienst erfolgen. Zudem ist eine vorgängige Meldung an das Steueramt notwendig. Bei Schweizer Staantsangehörige
Bei Ausländische Staatsangehörige
- Fragebogen und Vollmacht müssen dem Steueramt, vor der Abmeldung ins Ausland, vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
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